30.08.2012, 20:19
Faule Socke!
Zitat:Der Kläger nimmt seit etwa 2 Jahren an dem Spiel ... der Beklagten, wobei das von der Beklagten angebotene Internet-Spiel grundsätzlich kostenlos ist, teil.
[...]
Der Kläger erhielt am Samstag, den 30. Juli 2011 eine Sperre für seinen Account und ein permanentes Spielverbot.
[...]
Der Kläger [...] beantragt:
1. Die Beklagte zu verurteilen, den Account [...] wieder freizuschalten und sowohl die permanente Spielsperre als auch das Spielverbot aufzuheben,
[...]
Die Klage ist zulässig, der Sache nach jedoch nicht begründet.
Dem Kläger steht gegenüber der Beklagten ein Anspruch auf weitere Teilnahme an dem seitens der Beklagten angebotenen Online-Spiel nicht zu.
Watch out, it's the mighty Noether!